Datenschutz: Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung von Verstorbenen

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Datum:
1. September 2024
Von:
Online-Redaktion

Das Thema Datenschutz ist den Kirchengemeinden im Bistum Aachen sehr wichtig. Die Daten von Verstorbenen fallen zwar nicht unter den Datenschutz. Für Bekanntmachungen in einer Kirchengemeinde gelten aber die Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Bistum Aachen. Darin ist geregelt, dass Exequien und Sterbefälle in den kirchlichen Publikationsorganen bekannt gemacht werden dürfen, ohne eine Einwilligung zu erfragen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Gebetsanliegen. Die Betroffenen bzw. Angehörigen haben dagegen ein Widerspruchsrecht. Wenn Sie Widerspruch gegen eine Bekanntmachung einlegen möchten, wenden Sie sich gerne an das Pfarrbüro, Tel. 02152 89710-20, E-Mail: pfarrbuero@st-mariae-geburt-kempen.de.