Kirchenvorstand St. Hubertus

Der Kirchenvorstand ist der Rechtsträger der Kirchengemeinde und das Verwaltungsgremium der Kirchengemeinde.
Er besteht aus 8 Mitgliedern und dem Pfarrer als Vorsitzenden.
Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre wobei alle 3 Jahre der halbe Kirchenvorstand neu gewählt wird.

Er verwaltet das Kirchenvermögen und vertritt die Kirchengemeinde, z. B. im Lohn- und Personalbereich, in Areal und Liegenschaften, im Vertragswesen, Miet-, Pacht- und Bauwesen.

Der Kirchenvorstand ist einziger und alleiniger Vermögensträger im Bereich der Kirchengemeinde.

Pfarreirat St. Hubertus

Der Pfarreirat ist die gewählte Vertretung der Gemeinde und trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das pastorale Handeln in der Gemeinde. Er besteht z. Zt. aus 15 Mitgliedern. Der Pfarreirat (PR) wird alle 4 Jahre neu gewählt. Im Jahr finden ca. 6 PR-Sitzungen statt, die in der Regel öffentlich sind.

Unterstützen Sie die Arbeit des Pfarreiates, indem Sie sich mit ihren Anliegen und Anregungen an die Pfarreiratsmitglieder wenden und helfen Sie uns so ein lebendiges Gemeindeleben mitzugestalten.

Es gibt z. Zt. folgende Sachausschüsse:

• Familie und Kinder
• Jugendarbeit 
• Caritas (Besuchsdienste/Seniorenarbeit) 
• Feste 
• Öffentlichkeitsarbeit
• Liturgie
• Ökumene

Um vielen Gemeindemitgliedern eine Möglichkeit zum Engagement in der Gemeinde zu ermöglichen, hat der PR für verschiedene Arbeitsschwerpunkte Ausschüsse gebildet, in denen jeder, der mitarbeiten möchte, herzlich willkommen ist.