Alle Mitglieder der katholischen Kirche im Bistum Aachen sind am Wochenende 8./.9 November aufgerufen, ihre Kirche vor Ort mitzugestalten. Dann gilt es, in zwei Wahlen die Kreuzchen zu machen und mit der eigenen Stimme, den ehrenamtlich aktiven Frauen und Männer aus den eigenen Kirchengemeinden vor Ort die Unterstützung zuzusagen.
Gewählt wird zum einen der neue Rat des Pastoralen Raumes, das zentrale Beratungsgremium in den neuen Pastoralen Räumen. Hier wird vernetzt gedacht und gearbeitet, um die Kirche vor Ort für die Zukunft aufzustellen. Dabei wollen die Aktiven nah bei den Menschen sein. Dazu kann jeder und jede etwas beitragen. Wählen kann man den Rat des Pastoralen Raums ab 14 Jahren. Dieser Rat wird auf einer gemeinsamen Liste, getrennt nach Wahlbezirken, gewählt. Hier finden Sie die aktuelle Vorschlagsliste (Stand: 10.10.2025). Die finale Liste wird am 18. Oktober in den Schaukästen und hier auf der Homepage veröffentlicht
Zudem wird in jeder der vier Pfarrgemeinden St. Cornelius St. Tönis, St. Godehard Vorst, St. Mariae Geburt Kempen und St. Hubertus St. Hubert ein eigener Kirchenvorstand gewählt. Die Kirchenvorstände wachen vor Ort weiterhin über Finanzen und Liegenschaften, kümmern sich also um das Vermögen und die Immobilien. Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat. Zur Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, dass die wahlberechtigte Person in der Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist.
Hier sind die Vorschlagslisten für die Kandidat*innen:
Kirchenvorstand St. Cornelius (hier mit Fotos) und die Bekanntmachung zur Kirchenvorstandswahl in St. Tönis
Kirchenvorstand St. Godehard und die Bekanntmachung zur Kirchenvorstandswahl in Vorst
Kirchenvorstand St. Hubertus (hier mit Fotos)
Kirchenvorstand St. Mariae Geburt (hier mit Fotos) und die Bekanntmachung zur Kirchenvorstandswahl in Kempen
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie vorab Briefwahl beantragen. Die Unterlagen werden ab 27. Oktober versendet. Hier können Sie die Anträge herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben an die Pfarrbüro geben. Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier: gdg-kempen-tönisvorst.de/ueber-uns/gdg/pfarrbueros