In diesem Jahr wählen wir am 8./9. November in unseren Gemeinden einen Kirchenvorstand und den Rat im Pastoralen Raum Kempen/Tönisvorst.
Bitte beachten Sie ab dem 25. September die Aushänge in und an den Kirchen.
Die Liste der Wahlberechtigten für beide Gruppierungen liegt in der Zeit vom 25.09. bis 3.10. im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten für Sie bereit.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigen sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.
Die Vorschlagsliste beider Gruppierungen hängt ab sofort bis 10. Oktober 2025 aus. Ergänzungsvorschläge sind bis zum 10. Oktober an den Wahlausschuss über das Pfarrbüro abzugeben.
Hier sind die Vorschlagslisten für die Kandidat*innen:
Kirchenvorstand St. Cornelius (hier mit Fotos)
Kirchenvorstand St. Hubertus (hier mit Fotos)
Kirchenvorstand St. Mariae Geburt (hier mit Fotos)