Gremien

Die Gremien der GdG sind der GdG-Rat und der Kirchengemeindeverband (KGV).

Der GdG-Rat ist ein Gremium, das die Zusammenarbeit der einzelnen Pfarreiräte untereinander und mit dem Bistum koordiniert. Eine der ersten Aufgaben des GdG-Rates war die Erarbeitung eines Pastoralkonzeptes für unsere GdG. Es finden jährlich etwa vier Sitzungen des GdG-Rates statt.

Der KGV übernimmt für die Kirchengemeinden die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und die Vorhaltung von kirchlichen Einrichtungen, sofern diese von den jeweiligen Kirchengemeinden auf den KGV übertragen werden. So ist der KGV zum Beispiel Arbeitgeber des Personals.

In allen vier Pfarrgemeinden sind Gemeindevorstände aktiv. Um den Pfarrer zu entlasten, übernehmen sie zusammen mit hauptamtlichen Mitarbeitern als Gemeindevorstände Verantwortung. Die Aufgaben sind es, geistliche Impulse zu geben, die Identität der Gemeinde zu stärken, das pfarrliche Leben zu planen, den Zusammenhalt in der GdG zu fördern und Kontakte zu Einrichtungen, Institutionen und Kommune zu pflegen.